Online Casino sperren lassen Spielersperre für Online-Glücksspiel

Selbstsperre und Fremdsperre von Glücksspielern

Dazu müssen nachvollziehbare Gründe und Nachweise (z. B. auffälliges Spielverhalten, Verschuldung) eingereicht werden. Die betroffene Person wird vor der Entscheidung angehört, die Behörde prüft den Einzelfall. Sie können jederzeit Auskunft über Eintragungen in das OASIS-Sperrsystem bei der zuständigen Glücksspielbehörde einholen.

  • Voraussetzung ist ein Nutzerkonto der BundID und die Online-Ausweisfunktion des jeweiligen Ausweises.
  • Des Weiteren wird der Antragsteller auch über die Entsperrung in Kenntnis gesetzt.
  • Das Regierungspräsidium Darmstadt ist für das Führen von OASIS zuständig.
  • Zudem ist eine Spielpause von 5 Minuten nötig, wenn der Anbieter gewechselt wird.

Wird kein Aufhebungsantrag gestellt, endet die OASIS Spielersperre nicht. Die zulässigerweise zu erhebenden Daten werden in § 23 Abs.1 GlüStV 2021 abschließend benannt (z.B. Namen, Geburtsdatum, Adresse usw.). Der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV 2021) tritt am 1. Dieser Zeitpunkt des Inkrafttretens gilt dann auch folglich für das Spielersperrsystem. Natürlich können Verzögerungen bei der Einführung nicht ausgeschlossen werden. Es wäre jedoch fahrlässig, sich nicht mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Die Gründe für die Fremdsperre müssen mit entsprechenden Nachweisen, zum Beispiel durch Kontoauszüge, belegt werden. Anschließend bekommt die Person, für die Sie den Antrag gestellt haben, die Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Alternativ können Sie die Selbstsperre bei jedem registrierten Glücksspiel-Anbieter veranlassen.

Selbst- und Fremdsperre: Die zwei Möglichkeiten der Spielersperre

Ein Antrag auf Sperrung kann bei der zuständigen Behörde oder auf der Glücksspiel-Website gestellt werden. Seit Inkrafttreten des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) haben Betroffene die Möglichkeit, sich für die meisten Glücksspielangebote sperren zu lassen. Angehörige können zudem Fremdsperren beantragen, um sich und pathologisch Spielende vor den Auswirkungen der Spielteilnahme zu schützen. Der Antrag auf Entsperrung ist bei der zuständigen zentralen Sperrdatei OASIS zu stellen. Es erfolgt keine Prüfung, ob der/die Betroffene weiterhin gefährdet ist.

Was ist der Unterschied zwischen der OASIS und LUGAS?

Ebenfalls können Dritte wie etwa Verwandte und Lebenspartner eine Sperre beantragen. In beiden Fällen muss allerdings auch der Betroffene angehört werden. Da viele Glückspiele ein großes Suchtrisiko haben, müssen Anbieter von Glücksspielen verschiedene Angebote zum Spielerschutz machen. Sie müssen sich zum Beispiel an das zentrale Sperrsystem OASIS anschließen.

Glücksspielsperre / Sperre OASIS

Bei der 24-Stunden-Sperre werden die personenbezogenen Daten allerdings nach Ablauf von zwei Wochen wieder gelöscht. ∙ Sie erhalten eine Die offizielle Website des Posido Casinos in Deutschland Bestätigung der Registrierung unter Angabe der Vertragsnummer. Wir empfehlen jedoch, die Beantragung zusätzlich selbst zu dokumentieren (bspw. mittels Screenshots).

Auch auf der Internetseite von Glücksspielangeboten muss aufgeführt sein, ob eine deutsche Erlaubnis vorliegt. Nein, denn im Glücksspielstaatsvertrag ist verankert, dass die Daten einer OASIS Spielersperre erst 6 Jahre nach Aufhebung der Sperre gelöscht werden. In der Zwischenzeit sind die Daten jedoch nicht für die Glücksspielveranstalter und -vermittler einsehbar. Der Glücksspielstaatsvertrag ermöglicht den Spielern zwei Varianten der Selbstsperre – die unbefristete und befristete. Die Mindestdauer der unbefristeten Selbstsperre beträgt immer ein Jahr, während es bei der befristeten Selbstsperre mindestens drei Monate sind. Die Sperre ist für alle riskanteren Glücksspiele in ganz Deutschland gültig.

Die Spielersperre kann eine wichtige Hilfe sein, wenn man keine Glückspiele mehr spielen möchte. Es gibt auch die Möglichkeit, andere Personen sperren zu lassen, wenn man den Verdacht hat, dass diese ein Glücksspielproblem haben (Fremdsperre). Liegt eine Glücksspielsucht oder Überschuldung vor, können Angehörige oder andere eine Fremdsperre beantragen.

Dieser sorgt für eine einheitliche Regulierung des Glücksspiels in Deutschland und bildet die rechtliche Grundlage für die Spielersperrdatei der OASIS. In § 8 des GlüStV ist unter anderem festgelegt, dass zur Bekämpfung der Glücksspielsucht ein „zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem“ einzurichten ist. Dieses Konzept ist jedoch nicht neu, bereits seit 1981 gibt es Spielersperren für Spielbanken. Auch im Rahmen des ersten Glücksspielstaatsvertrages wurden schon Datenbanken geschaffen, so gab es beispielsweise Sperrdateien in den Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz. Die bisherigen Datenbanken werden nun in die neue, bundesweite Spielersperrdatei der OASIS überführt.

Zusätzlich zur Anbindung an das Sperrsystem müssen legale Online-Glücksspielanbieter einen „Panik-Button“ oder „Notfall-Button“ bereitstellen. Beobachten Sie bei einem Bekannten oder Familienmitglied Anzeichen für Spielsucht, können Sie eine Fremdsperre beantragen. Dabei müssen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller begründen, warum eine Fremdsperrung notwendig ist. Hauptgründe können eine Überschuldung oder Glücksspielsucht sein. Bemerken Sie bei sich oder einer nahestehenden Person ein auffälliges Glücksspielverhalten, können Sie eine Sperrung beantragen. Das geht über das deutschlandweite Sperrsystem OASIS (Online-Abfrage Spielerstatus).

Eine Sperre schützt somit nicht vor der Teilnahme bei illegalen Glücksspiel-Anbietern. Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden.

Sie können sich aber gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung über unser Kontaktformular an uns wenden. Mit unserer Antwort können Sie dann entscheiden, ob Sie mit einem spezialisierten Rechtsanwalt eine Klage vor Gericht einreichen wollen. Das Europäische Verbraucherzentrum kann in diesen Fällen meistens nicht helfen. Wir sind für außergerichtliche Einigungen auf die Bereitschaft der Glücksspiel-Anbieter angewiesen. Die Anbieter verweigern jedoch meistens die Kooperation mit uns.

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